Neues-EU-Tiergesundheitsrecht

Die EU-Kommission arbeitete seit 2013 an einer kompletten Neuordnung des europäischen Tiergesundheitsrechts. Das übergeordnete Ziel war, das „zergliederte“ gemeinschaftliche Tierseuchenrecht – 39 Richtlinien und Verordnungen – in einem einzigen transparenten Rechtsrahmen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Ferner sollte Kohärenz zwischen den Rechtsbereichen Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit hergestellt werden.

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